Provisionen: Wohnungen mieten, so geht’s

Provisionen: Wohnungen mieten, so geht's

Dieser Text klärt die zentrale Frage nach den Kosten und Modalitäten von Provisionen beim Mieten einer Wohnung in Deutschland. Er richtet sich an alle Mietsuchenden, die sich über die Höhe, die Berechnung und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Maklergebühren informieren möchten, um versteckte Kosten zu vermeiden und den Mietprozess transparent zu gestalten.

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Das Wichtigste über Provisionen beim Wohnungsmieten im Überblick

Wenn du auf Wohnungssuche bist, wirst du früher oder später auf den Begriff der Maklerprovision oder Courtage stoßen. Dies ist eine Gebühr, die du in der Regel zahlst, wenn ein Immobilienmakler dir erfolgreich eine Wohnung vermittelt hat. Die Höhe und die Zahlungsmodalitäten sind gesetzlich geregelt und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es ist essenziell, sich über diese Kosten im Klaren zu sein, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und den Mietvertrag fundiert abschließen zu können.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Mieten? Das Bestellerprinzip

Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip. Dies bedeutet, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat, in der Regel auch die Provision zahlt. Beim Mieten einer Wohnung heißt das meistens: Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, um seine Wohnung zu vermieten, dann muss der Vermieter auch die Provision zahlen. Du als Mieter zahlst dann keine Provision, es sei denn, du hast den Makler selbst engagiert, um für dich nach einer Wohnung zu suchen.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten, die du kennen solltest:

  • Mieter zahlt Provision bei eigener Beauftragung: Wenn du aktiv einen Makler beauftragst, für dich eine Wohnung zu suchen und er dir erfolgreich eine vermittelt, dann ist die Provision von dir zu tragen. Dies ist jedoch im Vergleich zur Beauftragung durch den Vermieter eher selten.
  • Zweitwohnungsmarkt und spezielle Vermittlungen: In bestimmten Nischen oder bei sehr speziellen Vermittlungen kann es abweichende Vereinbarungen geben. Hier ist es umso wichtiger, die Provisionsvereinbarung vorab genau zu prüfen.

Höhe der Maklerprovision beim Mieten

Auch wenn das Bestellerprinzip greift, gibt es immer noch Fälle, in denen Mieter Provision zahlen müssen. Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht bundesweit einheitlich festgelegt, aber durch die Maklerverordnung und die gängige Praxis haben sich bestimmte Sätze etabliert:

  • Maximal zwei Nettokaltmieten: Die Provision, die du als Mieter zahlen musst, darf in der Regel nicht höher sein als zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Nettokaltmiete ist der Betrag, den du monatlich nur für die reine Miete der Wohnung zahlst, ohne Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Strom.
  • Beispielrechnung: Angenommen, die Nettokaltmiete beträgt 800 Euro. Dann beträgt die maximal zulässige Provision (ohne Mehrwertsteuer) 2 x 800 Euro = 1.600 Euro. Mit 19% Mehrwertsteuer wären das dann 1.600 Euro x 1,19 = 1.904 Euro.
  • Gleiche Bezahlung bei gemeinsamer Beauftragung: Wenn sowohl du als Mieter als auch der Vermieter einen Makler beauftragt haben (was eher unüblich ist), dann muss die Provision in der Regel zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Aber auch hier gilt das Bestellerprinzip in der Regel zuerst.

Wann ist eine Maklerprovision fällig?

Die Fälligkeit der Maklerprovision ist klar geregelt:

  • Erfolgreiche Vermittlung: Die Provision wird erst fällig, wenn der Makler seine Leistung – die erfolgreiche Vermittlung eines Mietvertrags – erbracht hat. Das heißt, du hast eine Wohnung gefunden, die dir zusagt und über den Makler einen Mietvertrag unterschrieben.
  • Nach Erhalt der Rechnung: In der Regel erhältst du nach Abschluss des Mietvertrags eine Rechnung vom Makler. Die Zahlungsfrist ist auf dieser Rechnung vermerkt.
  • Keine Provision bei Nichtzustandekommen: Kommt kein Mietvertrag zustande, beispielsweise weil die Wohnung doch nicht vermietet wird oder du dich entscheidest, die Wohnung doch nicht zu mieten, hast du in der Regel keine Provisionspflicht.

Das Vier-Augen-Prinzip: Wann du keine Provision zahlen musst

Das Bestellerprinzip ist dein wichtigstes Werkzeug gegen ungerechtfertigte Provisionsforderungen. Grundsätzlich gilt:

  • Vermieter beauftragt Makler: Wenn der Vermieter einen Makler engagiert, um seine Immobilie zu vermieten, trägt er die Kosten. Du als Mieter siehst davon nichts und zahlst keine Provision. Dies ist der Normalfall seit Einführung des Bestellerprinzips.
  • Keine Doppelzahlung: Es ist nicht erlaubt, dass du als Mieter Provision zahlst, obwohl der Vermieter bereits einen Makler beauftragt und bezahlt hat.
  • Informationspflicht des Maklers: Der Makler ist verpflichtet, dir klar und transparent mitzuteilen, wer ihn beauftragt hat und wer die Provision zu tragen hat. Wenn er dies nicht tut oder versucht, dir eine Provision aufzuerlegen, obwohl der Vermieter der Besteller ist, solltest du hellhörig werden.

Ausschlaggebende Dokumente und Vereinbarungen

Um sicherzugehen, dass du keine unnötigen Kosten hast, solltest du auf folgende Dokumente achten:

  • Maklervertrag: Wenn du selbst einen Makler beauftragst, schließe unbedingt einen schriftlichen Maklervertrag ab. Darin sind alle Leistungen und die Höhe der Provision klar geregelt.
  • Exposé: Im Wohnungs-Exposé sollte idealerweise vermerkt sein, wer die Provision zahlt. Achte hier auf Formulierungen wie „Provision zahlt Vermieter“ oder ähnliches.
  • Mietvertrag: Im Mietvertrag selbst sollte keine Klausel enthalten sein, die dich zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet, wenn du nicht der Besteller des Maklers bist.
  • Provisionsvereinbarung: Diese kann separat oder im Maklervertrag erfolgen. Achte auf die genaue Formulierung bezüglich der Nettokaltmiete und der Mehrwertsteuer.

Was tun, wenn du unsicher bist oder eine Provision gefordert wird?

Solltest du dir unsicher sein, ob eine Provisionszahlung rechtmäßig ist oder wenn dir eine unberechtigte Provision in Rechnung gestellt wird, hast du mehrere Möglichkeiten:

  • Nachfragen und klären: Sprich direkt mit dem Makler und bitte um Aufklärung, wer ihn beauftragt hat. Verweise auf das Bestellerprinzip.
  • Schriftliche Kommunikation: Halte alle wichtigen Absprachen und Forderungen schriftlich fest (per E-Mail oder Brief).
  • Verbraucherzentrale oder Mieterverein: Diese Organisationen können dir kostenlose oder kostengünstige Beratung anbieten und dir bei der Prüfung von Provisionsforderungen helfen.
  • Rechtsberatung: Im Zweifelsfall ist die Konsultation eines Anwalts für Mietrecht der sicherste Weg, um deine Rechte durchzusetzen.

Informationen und rechtliche Grundlagen

Das Maklerrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragrafen §§ 652 ff. BGB, geregelt. Die spezifischen Regelungen zur Maklerprovision beim Mieten wurden durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung und die daraus resultierenden Verordnungen verschärft, um Mieter besser zu schützen. Das Bestellerprinzip ist die zentrale Säule dieser Schutzmaßnahmen.

Wichtige Begriffe rund um die Maklerprovision

Um das Thema vollständig zu verstehen, ist es hilfreich, die wichtigsten Begriffe zu kennen:

  • Maklerprovision/Courtage: Die Gebühr, die für die Vermittlung einer Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird.
  • Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Beim Mieten bedeutet dies meist: Der Vermieter zahlt.
  • Nettokaltmiete: Die reine Miete für die Wohnung, ohne Nebenkosten.
  • Maklervertrag: Schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Makler.
  • Doppelmakler: Ein Makler, der sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter tätig ist.
Aspekt der Provision Rechtliche Grundlage Typische Höhe (wenn vom Mieter zu zahlen) Zahlungszeitpunkt Besonderheiten
Bestellerprinzip Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung N/A (Vermieter zahlt) N/A (Vermieter zahlt) Mieter zahlt nur, wenn er den Makler selbst beauftragt.
Höchstgrenze Maklerverordnung Max. 2 Nettokaltmieten + MwSt. Nach Mietvertragsabschluss Kann durch Vereinbarung unterschritten werden.
Fälligkeit Maklervertrag / Gesetz Erfolgreiche Vermittlung Nach Erhalt der Rechnung Keine Provision bei Nichtzustandekommen des Mietvertrags.
Transparenzpflicht Gesetzliche Pflicht des Maklers N/A N/A Makler muss klar aufzeigen, wer Auftraggeber und damit Provisionszahler ist.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Provisionen: Wohnungen mieten, so geht’s

Muss ich als Mieter immer eine Provision zahlen?

Nein, seit Einführung des Bestellerprinzips zahlst du als Mieter in den meisten Fällen keine Provision mehr. Die Provision wird vomjenigen getragen, der den Makler beauftragt hat. Wenn der Vermieter den Makler beauftragt, um seine Wohnung zu vermieten, dann ist der Vermieter der Besteller und zahlt die Provision. Du zahlst nur dann eine Provision, wenn du den Makler selbst aktiv damit beauftragst, für dich eine Wohnung zu suchen, und er dir erfolgreich eine vermittelt.

Wie hoch darf die Provision maximal sein?

Wenn du als Mieter Provision zahlen musst, weil du den Makler beauftragt hast, darf diese Provision die Höhe von zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Die Nettokaltmiete ist der Betrag, den du nur für die eigentliche Miete der Wohnung zahlst, ohne Nebenkosten.

Wann genau muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird erst fällig, wenn der Makler seine Leistung erbracht hat, also wenn durch seine Vermittlung ein Mietvertrag zwischen dir und dem Vermieter zustande gekommen ist. Nach dem Abschluss des Mietvertrags erhältst du in der Regel eine Rechnung vom Makler, deren Fälligkeit auf der Rechnung angegeben ist.

Was ist das Bestellerprinzip und wie wirkt es sich auf mich aus?

Das Bestellerprinzip besagt, dass die Partei, die einen Immobilienmakler beauftragt, auch die Provision für dessen Leistung zahlt. Beim Mieten von Wohnungen bedeutet dies in der Praxis überwiegend, dass der Vermieter die Provision trägt, wenn er einen Makler beauftragt hat. Dies schützt dich als Mieter vor zusätzlichen Kosten, die nicht von dir veranlasst wurden.

Gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip ist die Regel, aber es gibt Konstellationen, in denen es zu Abweichungen kommen kann. Die wichtigste Ausnahme ist, wenn du als Mieter selbst aktiv einen Makler beauftragst, eine Wohnung für dich zu suchen. In diesem Fall wärst du der Besteller und müsstest die Provision tragen. Auch bei speziellen Vermittlungsformen oder wenn mehrere Makler beteiligt sind, können sich die Regelungen komplexer gestalten, aber die Grundregel des Bestellerprinzips bleibt bestehen.

Was sollte ich im Mietvertrag bezüglich der Provision beachten?

Im Mietvertrag sollte keine Klausel enthalten sein, die dich zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet, wenn du nicht der Besteller des Maklers bist. Achte darauf, dass keine versteckten Kostenfallen oder unklaren Formulierungen in Bezug auf Maklergebühren im Vertrag stehen. Idealerweise sollte im Exposé bereits klar vermerkt sein, wer die Provision zahlt.

Was kann ich tun, wenn mir eine ungerechtfertigte Provision berechnet wird?

Wenn dir eine Provision berechnet wird, die deiner Meinung nach ungerechtfertigt ist (zum Beispiel weil der Vermieter der Besteller war), solltest du zuerst das Gespräch mit dem Makler suchen und auf das Bestellerprinzip verweisen. Dokumentiere alle Korrespondenz schriftlich. Bei weiterer Uneinigkeit ist es ratsam, sich an eine Verbraucherzentrale, einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht zu wenden, um deine Rechte zu prüfen und durchzusetzen.

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