Als Mieter oder Vermieter stehst du früher oder später vor der Frage, wie du einen Mietvertrag ordentlich beenden kannst. Die ordentliche Kündigung ist das gängigste Verfahren, doch ihre rechtlichen Rahmenbedingungen sind oft komplex und fehleranfällig. Dieser Leitfaden erläutert dir alle wesentlichen Aspekte, damit du deine Kündigung korrekt aussprichst oder einer Kündigung rechtlich begegnen kannst.
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zum Angebot »Grundlagen der ordentlichen Kündigung im Mietrecht
Die ordentliche Kündigung ermöglicht dir als Mieter oder Vermieter, einen unbefristeten Mietvertrag unter Einhaltung bestimmter Fristen und Formerfordernisse zu beenden. Sie muss nicht begründet werden, im Gegensatz zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, die nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich primär im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragraphen 573 ff. BGB für Wohnraummietverhältnisse.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen sind entscheidend für die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Sie unterscheiden sich je nachdem, ob du Mieter oder Vermieter bist und wie lange das Mietverhältnis bereits besteht.
- Für Mieter: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt grundsätzlich drei Monate zum Monatsende. Unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Das bedeutet, dass deine Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingegangen sein muss, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Beispielsweise muss eine Kündigung, die bis zum 3. Mai beim Vermieter ist, zum 30. Juni wirksam werden.
- Für Vermieter: Die Fristen für den Vermieter verlängern sich nach Mietdauer gestaffelt.
- Bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren beträgt die Frist ebenfalls 3 Monate zum Monatsende.
- Bei einer Mietdauer von mehr als 5 Jahren erhöht sich die Frist auf 6 Monate zum Monatsende.
- Bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren verlängert sich die Frist auf 9 Monate zum Monatsende.
Auch hier gilt die Regelung, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Mieter eingegangen sein muss, um zum Ablauf des übernächsten oder der jeweiligen längeren Frist wirksam zu werden.
Beachte, dass in deinem Mietvertrag abweichende Kündigungsfristen vereinbart sein können. Diese dürfen für den Mieter jedoch nicht ungünstiger sein als die gesetzlichen Fristen. Für den Vermieter sind vertragliche Abweichungen nach oben hin möglich, nach unten hin jedoch nicht.
Form der Kündigung
Die Form der Kündigung ist ein kritischer Punkt, dessen Missachtung zur Unwirksamkeit führen kann. Die ordentliche Kündigung muss stets schriftlich erfolgen.
- Schriftform: Das bedeutet, die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail, eine SMS oder eine telefonische Kündigung sind nicht ausreichend und unwirksam.
- Inhalt der Kündigungserklärung: Die Kündigung muss klar und unmissverständlich erkennen lassen, dass du das Mietverhältnis beenden möchtest. Die Angabe des Datums, zu dem das Mietverhältnis enden soll, ist ratsam, aber nicht zwingend erforderlich, wenn die Fristen korrekt eingehalten werden. Eine Bezeichnung der gekündigten Wohnung (Adresse, Stockwerk, Lage etc.) ist ebenfalls wichtig, besonders wenn der Vermieter mehrere Wohnungen besitzt.
- Zustellung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner nachweislich zugehen. Bewährte Zustellungsarten sind:
- Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
- Einwurf durch einen Boten (idealerweise Zeuge) in den Briefkasten des Empfängers.
- Einschreiben mit Rückschein.
Der Zugang der Kündigung ist entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist.
Kündigungsgründe für Vermieter bei ordentlicher Kündigung
Anders als der Mieter, der einen unbefristeten Mietvertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen kann, benötigt der Vermieter für eine ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses einen berechtigten Kündigungsgrund. Dieser Grund muss in der Kündigungserklärung dargelegt werden. Die wichtigsten Gründe sind:
1. Eigenbedarf
Ein Vermieter kann die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts (z.B. Hausangestellte) benötigen. Die genaue Definition von Familienangehörigen und Haushaltsangehörigen ist im Gesetz festgelegt und schränkt diese Möglichkeit ein. Der Eigenbedarf muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden. Das bedeutet, der Vermieter muss darlegen, warum er oder die genannte Person die Wohnung benötigt und für welchen Zweck. Eine bloße Behauptung des Eigenbedarfs reicht nicht aus.
2. Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung
Dieser Kündigungsgrund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter die wirtschaftliche Verwertung seines Eigentums erheblich erschwert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine umfassende Sanierung oder ein Umbau der Immobilie geplant ist, die mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht vereinbar wäre. Auch hier ist eine detaillierte Darlegung der wirtschaftlichen Nachteile und der Unvereinbarkeit mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses erforderlich.
3. Härtefall auf Mieterseite – Einwendungen gegen die Kündigung
Obwohl die Kündigung des Vermieters berechtigt sein mag, kann der Mieter der Kündigung widersprechen, wenn ihm die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Kündigung für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Solche Härtegründe können sein:
- Alter und gesundheitlicher Zustand des Mieters
- Schwere Krankheit
- Unzumutbare Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten auf dem angespannten Wohnungsmarkt
- Schwangerschaft
- Akut bevorstehender Schulabschluss der Kinder in der aktuellen Wohnung
- Berufliche Umschulung
Der Mieter muss den Widerspruch schriftlich und rechtzeitig (spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist) erklären. Die Erklärung muss die Gründe für die Härte darlegen. Der Vermieter kann dann entscheiden, ob er die Kündigung aufrechterhalten und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen möchte, was aber zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses führen kann, wenn das Gericht der Härte zustimmt.
Besonderheiten bei der Kündigung von Gewerbemietverhältnissen
Während die Regelungen für Wohnraummietverhältnisse im BGB sehr detailliert sind, sind die Kündigungsmöglichkeiten bei Gewerbemietverhältnissen stärker durch die vertragliche Gestaltung geprägt. Grundsätzlich gilt auch hier das Prinzip der ordentlichen Kündigung nach Ablauf einer vereinbarten Mindestmietdauer oder nach dem Ende einer Festlaufzeit. Die Kündigungsfristen sind im Mietvertrag meist explizit geregelt. Fehlen solche Regelungen, greifen die gesetzlichen Fristen, die aber für Gewerberaum anders als für Wohnraum sind und oft länger ausfallen oder durch Auslegung ermittelt werden müssen. Die Schriftform ist auch hier zwingend. Bei Gewerbemietverträgen sind Kündigungsgründe für den Vermieter oft nicht zwingend, es sei denn, dies wurde explizit im Vertrag vereinbart.
Tabelle: Übersicht der wichtigsten Aspekte der ordentlichen Kündigung
| Aspekt | Mieter | Vermieter (Wohnraum) | Vermieter (Gewerbe) |
|---|---|---|---|
| Kündigungsfrist (Grund) | 3 Monate zum Monatsende | 3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5-8 Jahre), 9 Monate (> 8 Jahre) zum Monatsende | Vertraglich geregelt, sonst gesetzlich/ausgelegt (oft länger als Wohnraum) |
| Form der Kündigung | Schriftlich, eigenhändig unterschrieben | Schriftlich, eigenhändig unterschrieben | Schriftlich, eigenhändig unterschrieben |
| Zustellung | Nachweislich (z.B. Einschreiben, Übergabe) | Nachweislich (z.B. Einschreiben, Übergabe) | Nachweislich (z.B. Einschreiben, Übergabe) |
| Begründungspflicht | Nein | Ja, für die Wirksamkeit notwendig (Eigenbedarf, Verwertungskündigung etc.) | Nein, es sei denn vertraglich vereinbart |
| Widerspruchsrecht des Empfängers | Nein (nur Härtefall bei Vermieterkündigung) | Ja, bei Härtefällen (Mieter muss dies begründen und rechtzeitig mitteilen) | Nein, es sei denn vertraglich vereinbart |
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Mietrecht: Ordentliche Kündigungen
Kann ich als Mieter meinen Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen?
Ja, als Mieter kannst du einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, solange deine Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingeht. Dies gilt unabhängig davon, wie lange du bereits Mieter bist. Eine Begründung für die Kündigung musst du nicht angeben.
Welche Kündigungsfristen gelten für Vermieter?
Für Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bis zu fünf Jahre Mietdauer beträgt die Frist ebenfalls drei Monate zum Monatsende. Bei mehr als fünf Jahren erhöht sich die Frist auf sechs Monate und bei mehr als acht Jahren auf neun Monate zum Monatsende. Auch hier muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beim Mieter eingehen.
Was passiert, wenn die Kündigung nicht schriftlich erfolgt?
Eine Kündigung, die nicht schriftlich erfolgt, ist unwirksam. Das bedeutet, sie hat keine rechtliche Wirkung und das Mietverhältnis besteht fort. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder mündlich ist daher nicht ausreichend. Stelle sicher, dass deine Kündigung unterschrieben ist und per Post zugestellt wird oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben wird.
Muss ein Vermieter bei einer ordentlichen Kündigung einen Grund angeben?
Ja, für die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses muss der Vermieter immer einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund angeben. Die häufigsten Gründe sind Eigenbedarf oder die Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie. Ohne einen solchen Grund ist die Kündigung unwirksam.
Was kann ich als Mieter tun, wenn ich die Kündigung meines Vermieters nicht akzeptieren kann?
Als Mieter hast du die Möglichkeit, der Kündigung des Vermieters zu widersprechen, wenn dir die Beendigung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies muss schriftlich und spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses erfolgen. Gründe wie hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft oder mangelnde Ersatzwohnungen können eine Härte begründen. Ob dem Widerspruch stattgegeben wird, entscheidet im Zweifel das Gericht.
Sind im Mietvertrag abweichende Kündigungsfristen zulässig?
Ja, im Mietvertrag können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden. Für den Mieter dürfen diese Fristen jedoch nicht ungünstiger sein als die gesetzlichen Regelungen. Für den Vermieter sind längere Fristen vertraglich vereinbar, kürzere Fristen sind nicht zulässig.
Wie stelle ich sicher, dass meine Kündigung fristgerecht beim Vertragspartner ankommt?
Um sicherzustellen, dass deine Kündigung fristgerecht ankommt, wähle eine Zustellungsart, die den Zugang beweist. Dies kann die persönliche Übergabe mit schriftlicher Empfangsbestätigung sein, der Einwurf durch einen Boten (idealerweise mit Zeugen) in den Briefkasten oder der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Der Zugang ist entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist.